Eingliederungshilfen

Wir bieten Hilfen gem. § 99 SGB IX i.V.m. § 113 Abs. 2, Nr. 2 SGB IX

Dabei handelt es sich um Eingliederungshilfen und somit um Rehabilitationsmaßnahmen, aber auch um Maßnahmen zur Abwendung drohender Notlagen und zur Erhaltung der Wirksamkeit zuvor geleisteter Hilfen.

lebensnah e.V. möchte mit Maßnahmen der Frühförderung Kinder mit geistigen oder seelischen Störungen oder Einschränkungen eine optimale Teilhabe am Leben ermöglichen.

Ein besonderes Konzept, welches Eingliederungshilfe und Familienhilfe nach SGB VIII und SGB IX kombiniert, unterstützt geistig behinderte Menschen darin, mit ihren Kindern zusammen zu leben, ohne dass das Kindeswohl gefährdet und eine Unterbringung notwendig wird.

Zielgruppe

Mögliche Organisationsformen

Die Ausgestaltung der Leistungsart orientiert sich am individuellen Hilfebedarf, sie wird im Hilfeplan differenziert beschrieben und verbindlich vereinbart.

Leistungen

Hilfeschwerpunkte, Umfang und dauer orientieren sich am (ggf. wechselnden) Bedarf im Einzelfall.

Suchbegriff
Suche
Rufnummern Kinder- und Jugendhilfe
Kontakt Ambulante Jugendhilfe

Adresse
Jessnerstraße 54
10247 Berlin
Verkehrsanbindung
M13 + 21 Boxhagener Str./ Holteistr.
S Ostkreuz + S+U Frankfurter Allee

Ansprechpartnerin
Sarah Salvini
Tel. 030 / 29 66 84 15
Fax: 030 / 29 66 84 16
E-Mail
sarah.salvini@lebensnah.de

So finden Sie uns ...

Wir bieten Hilfen gem. § 99 SGB IX i.V.m. § 113 Abs. 2, Nr. 2 SGB IX

Dabei handelt es sich um Eingliederungshilfen und somit um Rehabilitationsmaßnahmen, aber auch um Maßnahmen zur Abwendung drohender Notlagen und zur Erhaltung der Wirksamkeit zuvor geleisteter Hilfen.

lebensnah e.V. möchte mit Maßnahmen der Frühförderung Kinder mit geistigen oder seelischen Störungen oder Einschränkungen eine optimale Teilhabe am Leben ermöglichen.

Ein besonderes Konzept, welches Eingliederungshilfe und Familienhilfe nach SGB VIII und SGB IX kombiniert, unterstützt geistig behinderte Menschen darin, mit ihren Kindern zusammen zu leben, ohne dass das Kindeswohl gefährdet und eine Unterbringung notwendig wird.

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Die Ausgestaltung der Leistungsart orientiert sich am individuellen Hilfebedarf, sie wird im Hilfeplan differenziert beschrieben und verbindlich vereinbart.

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Hilfeschwerpunkte, Umfang und dauer orientieren sich am (ggf. wechselnden) Bedarf im Einzelfall.

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