Eingliederungshilfen
Eingliederungshilfen
Bei den von uns angebotenen Hilfen nach § 53/ 54 SGB XII handelt es sich um Eingliederungshilfen und somit um Rehabilitationsmaßnahmen, aber auch um Maßnahmen zur Abwendung drohender Notlagen und zur Erhaltung der Wirksamkeit zuvor geleisteter Hilfen. Letzteres betrifft z.B. Anschlussmaßnahmen nach einem Klinik-Aufenthalt.
weiterlesenAnsprechpartnerin
Daniela Lemke
Jessnerstraße 66, 10247 Berlin, Tel.: 030/ 29 66 84 15, E-Mail: daniela-lemke@lebensnah.de
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